Anhebung des Mindestlohns: Warum? Und was sind die Folgen?

Ab dem 1.Juli 2022 steigt der Mindestlohn erneut von momentan 9,82 € auf 10,45 €. Abschließend wird er noch einmal im Oktober auf 12 € erhöht. Ausgenommen sind Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg ins Berufsleben, aber auch verpflichtende Praktika sowie Praktika, die kürzer sind als drei Monate, müssen nicht mit Mindestlohn bezahlt werden.
Im Zuge der Mindestlohnerhöhung wird im Oktober auch die Minijob- und Midijob-Grenze erhöht, auf jeweils 520 € bzw. 1.600 €. Die höhere Minijob-Grenze soll verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden. Während die höhere Midijob-Grenze, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit geringem Lohn stärker entlassten soll. Zusätzlich soll gezeigt werden, dass sich Mehrarbeit lohnt.
Insgesammt soll diese Erhöhung zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen und die Kaufkraft des Einzelnen stärken. Menschen im Niedriglohnsektor sollen von ihrer Arbeit leben können und Vollzeitbeschäftigte in diesem Sektor sollten von ihrer Rente leben können. Oder, wie Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, es formuliert: „Leistung muss annerkannt und Arbeit gerecht bezahlt werden.“
Diese Mindestlohnerhöhung wurde vom Gesetzgeber festgelegt und nicht von der Mindestlohnkommisison. Diese ist ab Januar 2024 wieder für Mindestlohnanpassungen zuständig.
Was bedeutet die Anpassung des Mindestlohns konkret?
– Alle Beschäftigten, die Mindestlohn verdienen, bekommen mehr Gehalt
– Eine 10 Stunden Woche zum Mindestlohn wir weiterhin als Minijob gelten
– Auch Midijobs werden größtenteils nicht durch die Erhöhung des Mindestlohns betroffen sein