Steuererleichterungen vom Bundestag beschlossen

Um die Steuerzahler durch die Corona-Pandemie entstandenen Folgen weiter zu entlasten, hat der Bundestag ein viertes Corona-Steuerhilfsgesetz verabschiedet.
Dieses beinhaltet eine Steuerbefreiung bei Corona-Boni, eine verlängerte Homeoffice-Pauschale sowie besserere Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen.

Corona-Boni mit höherer Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung der Corona-Boni für Beschäftigte in Heilberufen wird angehoben. Steuerfrei bleiben demnach bis zu 4500 Euro worunter auch freiwillige oder tarifliche Zahlungen des Arbeitgebers fallen. Rund eine Milliarde Euro sollen für Corona-Boni bereitgestellt werden.

Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 verlängert

Arbeitnehmer, die Homeoffice machen, können bis Ende 2022 pro Arbeitstag fünf Euro kalkulieren. Der Höchstbetrag liegt bei 600 Euro im Jahr. Der Betrag zählt zu den sogenannten Werbungskosten, welche dem Steuerzahler pro Jahr pauschal ohnehin 1000 Euro angerechnet wird. Nur wer mit seinen Ausgaben über diese 1000 Euro kommt, profitiert von der Regel.

Unternehmen erhalten bessere Abschreibungsmöglichkeiten

Die degressive Abschreibung für „bewegliche Wirtschaftsgüter“ wird für Firmen um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert. U. a. umfasst dies tragbare oder fahrbare Dinge, einen Großteil aller Investitionen – wie z. B. Maschinen, den Fuhrpark oder auch die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der Höchstbetrag wird hier für 2022 und 2023 auf zehn Millionen Euro angehoben.

Unternehmen wird es so möglich gemacht größere Summen bei einer Anschaffung abzuschreiben, welche in den Folgejahren entsprechend geringer ausfallen. Auch sollen zu viel gezahlte Steuern früher zurückgezahlt werden.

Quelle: www.tagesschau.de