Neue Entschädigungsregelung bei Quarantäne

Für die einen ein Akt der Selbstverständlichkeit und Solidarität, für die anderen ein Schritt zum Impfzwang. Wie in so vielen Fällen gibt es eine Lagerbildung in der Bevölkerung, ohne einen Hinweis auf Verständigung. Das kennzeichnet die Lage in Zeiten der Pandemie.

Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben am Mittwoch, den 22.9.2021 folgende Beschlüsse getroffen:

Die meisten Nicht-Geimpften sollen bei einer angeordneten Corona-Quarantäne spätestens ab dem 1. November keine Entschädigung mehr erhalten. Bei einer angeordneten Corona-Quarantäne soll keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte gezahlt werden.

Vor dem Hintergrund, dass es mittlerweile genug Impfstoff gibt, so dass sich grundsätzlich alle, die dies wollen, gegen Covid-19 impfen lassen können, ist diese Entscheidung gefallen. Daher wird spätestens ab dem 1. November künftig in allen Bundesländern keine Entschädigung mehr im Falle einer angeordneten Quarantäne aufgrund von Covid-19 für Ungeimpfte gezahlt

Zwei Ausnahmen soll es geben:

• Alle, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen und dafür ein entsprechendes Attest vorweisen können

• Oder für alle, die zu einem Personenkreis gehören, für die in einem Zeitraum von bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung keine öffentliche Empfehlung für eine Impfung gegen Covid-19 vorlag.

Infektionsschutzgesetz wird angewendet

Für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist der Beschluss eine Frage der Fairness gegenüber den Geimpften: „Warum sollen andere dafür zahlen, dass jemand für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen?“

Mit dem Beschluss geht es um eine Anwendung eines Passus des Infektionsschutzgesetzes in Paragraph 56, den es schon vor der Corona-Pandemie gab: Wer durch eine empfohlene Impfung eine Quarantäne hätte verhindern können, kann von der Entschädigung ausgenommen werden. Beispielsweise nach einer Reise in die Tropen.

Wer jedoch an Covid-19 erkrankt und arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung und gegebenenfalls Krankengeld im Krankheitsfall – auch wenn er oder sie nicht geimpft sein sollte.