Wie kommt Deutschland im Herbst und Winter durch die Pandemie?

Darüber haben sich Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am 10.8.21verabredet. Wichtigster Beschluss ist das Ende der kostenlosen Corona-Tests ab 11. Oktober. Zudem werden die Testpflichten für Ungeimpfte ausgeweitet.
Die wichtigsten Beschlüsse von Bund und Ländern im Überblick:
- Ab einer Inzidenz von 35 kommt spätestens ab dem 23. August 2021 eine Testpflicht für Innenräume (außer Einzelhandel) nach der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen).
- Alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, müssen entweder einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden, vorlegen.
- Ab dem 11. Oktober gibt es keine kostenlosen Corona-Tests mehr. Ausnahme: Kinder und Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
- Die Maskenpflicht in Innenräumen und in Bus und Bahn wird verlängert.
- Die bundesweit gültige Arbeitsschutzverordnung wird verlängert. Also weiterhin Testangebote für Arbeitnehmer*innen und Beibehaltung von Hygienekonzepten.
- Neben der 7-Tage-Inzidenz werden zukünftig auch weitere Daten wie Impfquote und Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigt.
- Der Bund sagte zu, die Überbrückungshilfen zu verlängern.
- Die Länder haben den Bund gebeten, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.