Was ist die Überbrückungshilfe III Plus?

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen denjenigen der Überbrückungshilfe III. Neu ist eine „Restart-Prämie“, die denjenigen Unternehmen eine Personalkostenhilfe bietet, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen. Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen.
Ab 23. Juli 2021 können Erstanträge auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt werden. Wir können seit 19. Juli Anträge auf Neustarthilfe jetzt für Genossenschaften stellen und Sonderregelungen für Neugründungen u.a. geltend machen. Erstanträge möglich: Seit 16. Juli 2021 können Direktanträge auf Neustarthilfe Plus gestellt werden. Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe: Erst- und Änderungsanträge können noch bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.
Näheres dazu erfahren Sie hier beim Bundesfinanzministerium: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii-plus.html