Neuer Fahrplan in der Corona-Pandemie

Bis zum 28.03.2021 werden die aktuell geltenden Maßnahmen und der Lockdown verlängert, der Beschluss des Bund-Länder-Treffens beinhaltet für das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie aber auch erste Lockerungsschritte wie schrittweise Öffnungen, regelmäßige Tests und mehr Impfungen. Die wichtigen Neuerungen im Überblick:

Impfungen
Impfungen werden ab Ende März/Anfang April auch in Arztpraxen durchgeführt. In den Praxen wird nach ärztlicher Einschätzung entschieden, wer für eine Impfung priorisiert wird. Die Zahl der wöchentlichen Impfungen soll sich laut Bund und Länder verdoppeln.
Um möglichst viele Menschen impfen zu können, soll das zulässige Intervall zwischen erster und zweiter Impfung bestmöglich genutzt werden. Es wird zudem eine kurzfristige Entscheidung erwartet, den Impfstoff von AstraZeneca auch Bürgerinnen und Bürgern über 65 Jahren zu empfehlen.

Regelmäßige Tests
Bis Anfang April sollen schrittweise Testkonzepte umgesetzt werden wie in Schulen, der Kinderbetreuung oder auch in Unternehmen. Bürgerinnen und Bürger sollen Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche bekommen.

Private Zusammenkünfte
Ab dem 08.03.2021 kann der eigene Haushalt mit einem weiteren Haushalt zusammenkommen (auf max. fünf Personen beschränkt).
Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohner, kann dies sogar auf drei Haushalte erweitert werden (auf max. zehn Personen beschränkt). Kinder bis 14 Jahre werden in beiden Fällen nicht mitgezählt.
Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland / einer Region auf über 100 steigt, gelten wieder die alten/strengen Regeln, d. h. der eigene Haushalt kann mit einer weiteren Person zusammenkommen.

Weitere Öffnungsschritte
Nach Öffnungsschritt 1 in den Schulen und Friseur-Läden soll ab dem 08.03.2021 Öffnungsschritt 2 folgen: Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können ab Montag, den 08.03. wieder öffnen – natürlich mit Hygienekonzept und Begrenzung der Kundenanzahl. Es ist ein Kunde pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 qm zulässig.
Für die derzeit noch geschlossenen, körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen gilt das gleiche. Falls bei den Dienstleistungen keine Maske getragen werden kann, muss es ein Testkonzept für das Personal geben und ein tagesaktueller negativer Schnelltest muss vorgelegt werden.

Bei einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern darf der Einzelhandel mit festen Einkaufsterminen öffnen. Das gleiche gilt für kulturelle Einrichtungen – diese können mit Termin besucht werden.

Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in einer Region oder einem Land kann der Einzelhandel mit einer Kundenbegrenzung öffnen. Ebenso Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten.

Je nach Entwicklung der Pandemie und abhängig von der Anzahl der Neuinfektionen sollen weitere Öffnungsschritte möglich sein, wie in der Außengastronomie, im Theater, in Konzert- und Opernhäusern sowie in Kinos.

Über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie wird beim nächsten Gipfel am 22.03.2021 beraten.

 

Quellen: bundesregierung.de / tagesschau.de