Neuer Lockdown – Maßnahmen verlängert und teilweise verschärft

Die Bund-Länder Kommission hat am 05.01.2021 den bereits bis zum 10.01.2021 bestehenden Lockdown bis zum 31.01.2021 verlängert und dabei einzelne Maßnahmen verschärft:
Private Zusammenkünfte
werden weiter eingeschränkt. Zusammenkünfte von Personen des eigenen Hausstands sind nur noch mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
Gaststätten, Restaurants
bleiben weiter geschlossen. Zusätzlich müssen jetzt auch Betriebskantinen die Türen schließen. Zulässig bleibt lediglich die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
Homeoffice
wird nach dem Grundsatz „Wir bleiben zuhause“zum Standard der Empfehlung für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Einschränkung des Bewegungsradius
Bewohner in Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern dürfen sich nur in einem auf 15 km begrenzten Radius um den Wohnort bewegen. Tagestouristische Ausflüge sollen damit explizit verhindert werden. Ausnahmen brauchen triftige Gründe. Dazu gehören Arztbesuche und der Weg zur Arbeit.
Alten- und Pflegeheime
sollen besondere Schutzmaßnahmen erfahren. Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen, Impfmaßnahmen – alles mit geplanter Hilfe von zusätzlichen personellen Kapazitäten.
Das Robert-Koch-Institut
hat den Auftrag, die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen, zu überprüfen.
Einreisen nach Deutschland
Mit verstärkter Überprüfung durch die Bundespolizei soll die Einreise aus Ländern, in denen der mutierte Virus verbreitet ist, verhindert werden. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden kann, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11.01.2021 umgesetzt.
Impfungen
Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Einladungsmanagement vor Ort zu ermöglichen.
Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können.
Schulen und Kitas
Schulen und Kindertagesstätten sollen bis mindestens Ende Januar weitestgehend geschlossen bleiben oder nur eingeschränkten Betrieb anbieten. „Die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen müssten auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13.12.2020 bis Ende Januar verlängert werden“, heißt es in dem Beschluss. Dies gilt auch für die Kitas, für die es in den Ländern aber unterschiedliche Regelungen gibt: Einige haben sie geschlossen und bieten Notbetreuung an, andere haben Kitas offengelassen mit dem Appell an Eltern, Kinder trotzdem zu Hause zu betreuen.
Kinderkrankengeld
Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.
Hilfsprogramme für Unternehmen
Der Lockdown soll für Unternehmen mit umfangreichen finanziellen Hilfsprogrammen ausgestattet werden. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden im ersten Quartal 2021 erfolgen.
Einen ersten Überblick bietet die Bundesregierung mit dieser Aufstellung: bundesregierung.de
Quellen: bundesregierung/tagesschau