Lockdown für die Feiertage – diese Corona-Regeln ab Mittwoch

Ab Mittwoch (16.12.) startet der neue Lockdown, der über die Feiertage hinweg bis zum 10. Januar die spektakulären Infektionszahlen unter Kontrolle bringen soll. Von „Eigentlich ist doch alles gar nicht so schlimm“ bis zu „Das ist Freiheitsberaubung“ reicht das Spektrum öffentlicher Erregung. Da erscheint es wirklich ratsam, sich lieber an die Fakten und Regeln zu halten und seinen eigenen Kern zu finden. Mehr denn je ist dabei Eigenverantwortung angebracht, denn ein Gastwirt, der nicht weiß, wie er die nächste Pacht schultern soll, die Alleinerziehende, die berufstätig sich Sorgen um Kita oder Schule macht und der Unternehmer, dem gerade die Lieferketten wegzubrechen drohen, haben jeweils ihre individuellen Sorgen. Und für jeden soll jetzt wieder das Passende dabei sein. Konzentrieren wir uns deshalb am Besten auf die neuen Regeln.
Kontakte
So wenig wie möglich – Private Treffen sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
Weihnachten
Vom 24. bis 26. Dezember sollen Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Menschen möglich sein, beschränkt auf den engsten Familienkreis: Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.
Silvester
Die zunächst angekündigten Ausnahmen zu Silvester und Neujahr werden zurückgenommen. Es gelten die normalen Kontaktbeschränkungen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist verboten, von Feuerwerk wird dringend abgeraten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
Einzelhandel
Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis – zunächst – 10. Januar geschlossen.
Ausnahmen gelten für Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.
Dienstleistungsbetriebe
Geschlossen sind: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios etc.
Ausnahmen: Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege
Schulen und Kitas
Kinder sollen von Mittwoch bis zum 10. Januar „wann immer möglich zu Hause betreut werden“, heißt es im Bund-Länder-Beschluss. Schulen sollen grundsätzlich geschlossen werden, oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Die Regelungen sollen auch für Kindergärten gelten. Eltern sollen die Möglichkeit erhalten, bezahlten Urlaub nehmen zu können. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten.
Arbeitsplatz
Arbeitgeber werden aufgefordert, Unternehmen zu schließen oder ersatzweise Betriebsferien und Homeoffice anzubieten.
Gastronomie und Alkohol
Restaurants, Cafés und Kneipen bleiben geschlossen. Die aktuellen Regelungen für Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zuhause sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum ist verboten.
Kirchen und Gottesdienste
Für Kirchen und Gottesdienste gelten die bisherigen Regeln weiter: Abstand halten, Masken tragen, Singen verboten.
Altenheime und Pflegedienste
Der Bund will medizinische Schutzmasken zur Verfügung stellen und die Kosten für Schnelltests übernehmen. Das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen soll mehrmals pro Woche verpflichtend getestet werden. Entsprechende Tests soll es möglichst auch bei mobilen Pflegediensten geben. Besucher sollen aktuelle negative Coronatests vorlegen müssen.
Hotspots
In allen Hotspots wird es abhängig vom jeweiligen Inzidenzwert individuelle Beschränkungen bis zu Ausgangsverboten geben.
Reisen
Es gelten die aktuellen Appelle zu Reiseverzicht und Quarantäne.
Wirtschaftshilfen
Vom Lockdown betroffene Unternehmen sollen mit einer verbesserten Überbrückungshilfe III über die Runden kommen. Geplant ist etwa ein höherer monatlicher Zuschuss von bis zu einer halben Million Euro. Wertverluste von Waren und anderen Wirtschaftsgütern sollen mit der Möglichkeit unbürokratischer und schneller Teilabschreibungen aufgefangen werden.
Den Bund-Länder-Beschluss im Wortlaut finden Sie hier: Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020