Gipfelergebnisse Bund /Länderkommission vom 28. Oktober 2020

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs haben auf die exponentiell steigenden Infektionszahlen zu drastischen Maßnahmen entschlossen. Am 28.10. gelang es der Bundeskanzlerin offensichtlich, einen bundeseinheitlichen Konsens durchzusetzen. Mit den Gipfeln ist es manchmal so wie mit Waffenstillstandsabkommen in Spannungsgebieten. Man glaubt nicht immer daran, dass sich die Parteien tatsächlich daran halten. Und in der auf den Gipfel folgenden Bundestagsdebatte nimmt die Opposition sogar Vokabeln wie „Kriegspropaganda“, „Infektionszahlen-Bombardement“ und „Corona-Diktatur “ in den Mund. Doch zunächst das, worauf wir uns bis Ende November alle abfinden müssen:

Abstand halten und Kontakte verringern

Die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands werden auf ein absolut nötiges Minimum zu reduziert. In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen. Feiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen und privaten Einrichtungen sind tabu.

Gastronomie

Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Die Branche trifft es besonders hart. Sie muss sich auf Abhol- und Lieferung von Essen beschränken. Kantinen ist die Öffnung weiter erlaubt.

Freizeiteinrichtungen

Freizeiteinrichtungen – darunter fallen Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle – werden geschlossen. Nur Gottesdienste können unter Beachtung der Hygieneregeln stattfinden.

Sport

Sporteinrichtungen wie Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Betrieb von Amateursport inkl. Trainings wird verboten. Individualsport wie Laufen, Radfahren etc. Darf nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand stattfinden. Profisport ist zwar erlaubt, Zuschauer müssen fernbleiben.

Urlaub

Wer aktuell „Corona“ zusammen mit einem Urlaubsland googelt, wird kaum Spaß an Urlaub gewinnen. Es gibt kaum ein attraktives Ziel ohne noch viel strengere Regeln. Auf Urlaub, einschließlich Tagesausflüge und Verwandtenbesuche in Deutschland soll jetzt bis Ende November auch verzichtet werden. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen. Übernachtungsangebote im Inland sind nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke möglich.

Risikogruppen

Die Einschränkungen, insbesondere für Bewohner und Patienten in Krankenhäusern und Pflegeheimen, sollen nicht zu weiterer Isolation führen. Hier sollen Schnelltests von Betroffenen und dem Personal weiterhelfen.

Dienstleistungen

Industriebetriebe und Handwerk können weiter aktiv bleiben. In Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios muss die Tür geschlossen bleiben. Ausnahmen gibt es für medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten. Auch die Friseure dürfen weiter öffnen.

Einzelhandel

Einzelhandel und Supermärkte dürfen weiter unter strengeren Auflagen öffnen. Mehr als 1 Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche darf sich im Geschäft nicht aufhalten.

Schulen und Kindergärten

Schulen und Kindergärten bleiben offiziell weiter geöffnet. In der Realität sind aber aktuell viele Einrichtungen geschlossen oder Unterrichtsstunden fallen aus. Infektionen im Personal und Lehrermangel, Räume, die die Hygienevoraussetzungen nicht erfüllen, sind Gründe.

Homeoffice

Unternehmen werden dringend aufgefordert, Homeoffice zu ermöglichen und konsequent umzusetzen.

Pandemieplanung

Jedes Unternehmen in Deutschland muss auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen.

Hilfsmaßnahmen für Unternehmen

sollen und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.
Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt.