Überbrückungshilfe Antragsfrist läuft aus

Die gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben in verschiedenen Branchen zur weitgehenden oder vollständigen Schließung des Geschäftsbetriebs geführt. Gerade kleine und mittelständische Betriebe sind von dem anhaltenden Lockdown stark betroffen.
Inzwischen werden zwar viele Beschränkungen graduell wieder gelockert, aber bei zahlreichen Unternehmen ist der Geschäftsbetrieb aufgrund der Corona-Krise immer noch ganz oder teilweise eingeschränkt.
Insbesondere Unternehmen der Veranstaltungslogistik, des Catering und der Veranstaltung von Messen sind ebenso wie Schausteller, Clubs und Bars nach wie vor von weitreichenden Schließungen, unter anderem aufgrund des Verbots von (Groß-)-Veranstaltungen, betroffen. Infolge der Schulschließungen und des eingeschränkten Schulbetriebs ist auch für als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen und Schullandheime sowie für den internationalen Jugendaustausch das Geschäft gänzlich zum Erliegen gekommen. Auch Reisebüros und Reisebusunternehmen sind massiv betroffen.
Ziel der Überbrückungshilfe ist es daher, kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und dadurch zu ihrer Existenzsicherung beizutragen.
Am 30.9.2020 läuft jetzt die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe aus.
Der Antrag auf Überbrückungshilfe ist an umfangreiche wirtschaftliche Vorbedingungen geknüpft. Die wirtschaftlichen Zahlen müssen vom Steuerberater ermittelt und bestätigt werden. Das braucht Zeit. Deshalb sollten Sie bei Bedarf nicht warten, sondern jetzt sofort aktiv werden und sich an unsere Kanzlei wenden.