Entscheidung der Bundesregierung – Lockerungen an den Grenzen ab 16.5.2020

Die Kontrollen an der deutschen Grenze sollen von diesem Samstag an gelockert werden. Das kündigte Innenminister Seehofer nach einer Kabinettssitzung an. Ein vollständiges Ende soll es aber erst Mitte Juni geben.
Luxemburg: Zunächst sollen die Kontrollen an der Grenze zu Luxemburg in der Nacht zum kommenden Samstag enden.
Dänemark: Ende der Kontrollen,“sobald die dänische Regierung ihre laufenden Konsultationen mit ihren jeweiligen Nachbarstaaten vollzogen hat“.
Österreich, Schweiz, Frankreich: Die Grenzen zu Österreich, der Schweiz und Frankreich sollen laut Seehofer ab Samstag bis zum 15. Juni fortgesetzt werden.nur noch stichprobenartig kontrolliert werden. Österreich öffnet Grenze von sich aus am 15.6. wieder vollständig. Schon ab diesem Freitag werden Kontrollen nur noch stichprobenartig durchgeführt. Ab Samstag dürfen wieder alle Grenzübergänge genutzt werden. Die Bundespolizei soll zudem künftig nur noch „flexibel und risikobasiert“ kontrollieren, „nicht so systematisch wie bisher“. Dies werde auf beiden Seiten der Grenze eng abgestimmt erfolgen.
Polen behält dagegen seine strikten Einreisebeschränkungen bis zum 12. Juni bei. Die Regel, dass nur einreisen darf, wer einen triftigen Grund hat, soll aber im Grundsatz erst einmal weiter bestehen. Sollte die Zahl der Neuinfektionen in Nachbarregionen jedoch stark steigen, werde man wieder intensiver kontrollieren.
Einschränkungen für Drittstaaten, beispielsweise Russland oder USA, bleiben bis zum 15. Juni.
Die zweiwöchige Quarantäne für jeden, der nach Deutschland kommt, soll künftig nur noch für Menschen gelten, die sich zuvor in Drittstaaten aufgehalten haben.
Was ist erlaubt in den Bundesländern und was noch nicht
Etwas unübersichtlich ist die Lage schon, jetzt in der Phase zwischen Lockdown und Restart, wenn man zur Zeit von Nord nach Süd und Ost nach West die Bundesrepublik beruflich oder privat durchquert. Die individuellen Restriktionen und Vorschriften jedes Bundeslandes stellen dem Reisenden einige Risiken in den Weg. Stand 12.5.2020 ist deshalb ein kompakter Überblick von tagesschau.de über die wichtigsten Vorschriften sinnvoll.
https://www.tagesschau.de/inland/corona-lockerung-bundeslaender-105.html
Quarantäne statt Urlaub
Quarantäne statt Urlaub – so titelt die Tagesschau einen aktuellen Artikel und verweist auf ein Vorhaben der spanischen Regierung, Personen bei der Einreise sofort einer 14-tägigen Quarantäne zu unterziehen. Die Regierung in Madrid hat eine entsprechende Maßnahme angekündigt und das könnte in wenigen Tagen für diejenigen gelten, die vom kommenden Freitag an nach Spanien einreisen. Begründet wird die Quarantäne so: „Die günstige Entwicklung der epidemiologischen Situation in unserem Land und der Beginn der Deeskalation machen es notwendig, die Kontrollmaßnahmen zu verstärken“. Geplant ist die Maßnahme ab 15.Mai auf unbestimmte Zeit.
Man muss es wohl unter dem Aspekt sehen, dass die Spanier nach einer knapp siebenwöchigen strengen Ausgangssperre zum ersten mal wieder nach draußen dürfen und sich nach dem Beispiel anderer EU-Länder zunächst mal abschotten wollen.
Baden-Württemberg gründet Beteiligungsfonds für Mittelstand
Die Landesregierung hat am12. Mai ein Rahmenkonzept für einen baden-württembergischen Beteiligungsfonds auf den Weg gebracht. Ziel des Beteiligungsfonds ist es, das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken, um diese kreditwürdig zu machen, auch zukünftig deren Liquidität zu ermöglichen und deren Fortbestand somit über die Krise hinaus zu sichern. Das Land führt dazu den Unternehmen zeitlich begrenzt Eigenkapital zu oder setzt Finanzierungsinstrumente mit Eigenkapitalcharakter ein und ergänzt damit andere Programme sinnvoll. Mit dem Fonds sollen, an sich gesunde, angesichts der Krise aber in Not geratene Unternehmen nachhaltig gestützt werden. Der Fonds verschafft Unternehmen eine breitere Eigenkapitalbasis und damit die nötige Finanzkraft während und nach der Krise.Die Instrumente des Beteiligungsfonds umfassen Maßnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro. Die Mindestbeteiligungshöhe pro Unternehmen wird 800.000 Euro betragen.
Voraussetzung für die Beantragung des Beteiligungsfonds ist unter anderem ein ausgewiesener Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.
Rückkehrer aus dem Ausland – Gericht hebt Quarantänepflicht auf
Während Spanien Einreisende in eine 14 Tage Quarantäne schicken will, müssen Reise-Rückkehrer in Deutschland nicht mehr unbedingt mit der derzeitigen Quarantänevorschrift rechnen. Denn das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die generelle Quarantänepflicht für Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, einstweilig außer Vollzug gesetzt. Die Entscheidung bezieht sich auf einen Paragrafen der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus vom 8. Mai. Die Richter gaben damit dem Eilantrag des Eigentümers eines Ferienhauses in Schweden statt. Er sah sich in seiner persönlichen Freiheit in erheblichem Maße beschränkt. Nach Auffassung des Gerichts lasse das Infektionsschutzgesetz eine Regelung durch Rechtsverordnung nur zu, wenn bestimmte Voraussetzungen – etwa Kranke oder Krankheitsverdächtige – vorlägen. Im Hinblick auf die weltweiten Fallzahlen, die in Relation zur Weltbevölkerung zu setzen seien, könne auch bei Berücksichtigung einer hohen Dunkelziffer ein aus dem Ausland Einreisender nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtiger angesehen werden.
EU für Einreisestopp bis Mitte Juni
Die Kommission hat heute die Schengen-Mitgliedstaaten und die assoziierten Schengen-Länder aufgefordert, die vorübergehende Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU um weitere 30 Tage bis zum 15. Juni zu verlängern. Während einige EU-Mitgliedstaaten und assoziierte Schengen-Länder erste Schritte hin zu einer Lockerung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Pandemie unternehmen, bleibt die Lage in Europa und weltweit instabil. Daher sollten Maßnahmen an den Außengrenzen fortgesetzt werden, um das Risiko einer weiteren Ausbreitung der Krankheit durch Reisen in die EU zu verringern. Die Aufhebung von Reisebeschränkungen soll schrittweise erfolgen: Wie im gemeinsamen europäischen Fahrplan für die Aufhebung der Eindämmungsmaßnahmen betont wird, müssen zunächst die Kontrollen an den Binnengrenzen stufenweise und koordiniert aufgehoben werden, bevor in einem zweiten Schritt die Beschränkungen an den Außengrenzen gelockert werden können.
Quelle: EU-Kommission