„Zurück in eine verantwortungsvolle Normalität“

Das ist das Credo des Nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Laschet, der sofort nach der Konferenz mit der Bundeskanzlerin am 6.5. mit einem Programm in die Presse ging. Es ist individuell gestrickt, mutig, aber auch ein Teil eines Flickenteppichs von Vorschriften aus 16 Bundesländern. Die Kanzlerin selbst meinte diese Woche, das sei eben dem Föderalismus geschuldet. Für alle Verantwortlichen ist es aber auch eine Quelle für 1000 verschiedenen Umsetzungs-Fragen.
Das sind die Lockerungen im Überblick:
Kontaktbeschränkungen soll es weiter bis zum 5. Juni geben. Allerdings werden sie gelockert. So dürfen sich künftig auch Angehörige von zwei Haushalten treffen. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt und die Bundesliga soll ab Mitte Mai mit Geisterspielen beginnen.
Ab 11.5. darf man wieder Essen gehen und Freizeitsport ist auch wieder erlaubt. Bereits ab 6.5. sollen wieder kontaktloser Breitensport und der Trainingsbetrieb im Freien möglich sein. Voraussetzung ist die Einhaltung von 1,5 Metern Abstand zwischen den Sportlern.
Alle Schüler vor den Sommerferien in die Schule Alle Grundschüler in NRW sollen nun doch ab dem 11. Mai in einem tageweisen Wechsel, einem „rollierenden System“ in die Klassenräume zurückkehren. Die Hochschulen in NRW bleiben dagegen bis zu den Semesterferien im Sommer bei Online-Vorlesungen.
Gastronomie, Tourismus, Sport ab 11.5.
Ab Montag, den 11.5. dürfen Gaststätten wieder öffnen. Die Erlaubnis soll für den Innen- und den Außenbereich gelten.
Ferienwohnungen und Campingplätze werden zum gleichen Zeitpunkt unter strengen Auflagen für Urlauber wieder geöffnet.
Fitnessstudios, Tanzschulen, und Sportvereine dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen
Das Öffnungsdatum für Hotels gilt erst ab dem 21. Mai wieder für Touristen.
Das Öffnungsdatum 30. Mai
gilt für Hallenbäder, Theater, Opern und Kinos unter Auflagen. Für Fachmessen und Fachkongresse geht der Betrieb nur mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen.
Ab dem 30.Mai sollen auch Sportarten mit unvermeidbarem Körperkontakt wieder erlaubt sein. Die Erlaubnis soll auch für Sport in geschlossenen Räumen gelten.
Die weitgehenden Besuchsbeschränkungen für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen in der Corona-Krise sollen bundesweit begrenzt gelockert werden. Eine feste Kontaktperson soll demnach wieder Kontakt aufnehmen dürfen. Grundsätzlich überlässt der Bund den Ländern weitgehend die Verantwortung für Lockerungen, besteht aber auf einer Obergrenze von Neuinfektionen, ab der wieder härtere Beschränkungen greifen. So sollen die Bundesländer sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten nicht mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen entstehen.