Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 30. April 2020

Bundeskanzlerin Merkel hat mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder über die Herausforderungen der Corona-Pandemie beraten. Bund und Länder verständigten sich auf neue Regelungen zur Lockerung der bestehenden Verhältnisse.

Hier ein Überblick:
Kontaktbeschränkungen bleiben grundsätzlich bestehen

Was wird erlaubt?
Zusätzlich zu den beschlossenen Lockerungen vom 15. April ist unter Auflagen folgendes wieder möglich:
• Versammlungen zur Religionsausübung in Kirchen Moscheen und Synagogen.
• Besondere religiöse Feste wie Taufen, Trauungen, Beschneidungen, Trauergottesdienste im kleinen Kreis.
• Nutzung von Spielplätzen
• Öffnung von Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten
• Öffnung von Zoos und Botanischen Gärten.

Nicht erlaubt bleiben:
• Öffnung von Restaurants, Bars, Kneipen, Hotels,
• Öffnung von Dienstleistungsbetrieben,bei denen körperliche Nähe unabdingbar ist.
• Ausnahme Friseure, die ab 4. Mai wieder aufmachen dürfen.
• Regulärer Betrieb von Kindertagesstätten
• Großveranstaltungen bis 31.8.2020
• Private Reisen und Besuche, auch von Verwandten

Ausführliche Beschreibungen finden Sie hier im Protokoll der Bundesregierung:

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/973812/1749804/353e4b4c77a4d9a724347ccb688d3558/2020-04-30-beschluss-bund-laender-data.pdf?download=1