Corona-Wirtschaftshilfen werden verlängert

Der Bund unterstützt Unternehmen weiter in der Corona-Pandemie, die Wirtschaftshilfen werden bis Ende Juni 2022 verlängert. Auch die Neustarthilfe für Soloselbständige und Härtefallhilfen werden fortgeführt. Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen auch weiterhin eine umfassende Unterstützung.
Fixkostenerstattung und direkte Zuschüsse
Über die Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen weiterhin eine anteilige Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich erhalten Unternehmen, die durch die Folgen der Corona-Pandemie besonders schwer betroffen sind, einen Eigenkapitalzuschuss. Mit der „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ können Soloselbständige bis Ende Juni 2022 weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum April bis Juni 2022 also bis zu 4.500 Euro.
Mehr zur Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen lesen Sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums.