Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Bund beschließt Sonderfonds für Kulturveranstaltungen.

Kulturveranstalter und Künstler haben es während der Corona-Pandemie besonders schwer. Außerdem haben viele Menschen in dieser Zeit gemerkt, wie sehr Veranstaltungen in einer Gemeinschaft fehlen. Beide Seiten ersehnen den Zeitpunkt, an dem die lebendige Kultur- und Kreativszene endlich wieder möglich sein wird. Der Bund möchte nun die Wiederaufnahme und Planung von Kulturveranstaltungen unterstützen.

Das Bundeskabinett beschließt einen Sonderfonds von bis zu 2,5 Milliarden Euro und die Bundesregierung möchte damit nach der anhaltenden Pandemie wieder diverse Kulturveranstaltungen möglich machen. Damit sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorführungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder aufgenommen werden können. Da es aufgrund der Pandemie noch Unsicherheiten bei der Wiederaufnahme des Kulturlebens gibt, sollen die Sonderfonds Schutz vor Beschränkungen der Besucher und anderen Einschränkungen und Risiken bieten.

Der Sonderfonds hat zwei Kernkomponenten:

  • Zum einen leistet er finanzielle Unterstützung für kleine Veranstaltungen, die unter Einhaltung der Corona-bedingten Vorschriften mit reduzierter Teilnehmerzahl stattfinden. Ohne die Hilfe wären diese Veranstaltungen unwirtschaftlich und so werden die Verluste der Veranstalter ausgeglichen.

    Diese Hilfe steht ab dem 1. Juli 2021 für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen und ab dem 1. August 2021 für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen zur Verfügung. Damit können Künstler und Veranstalter ab sofort einen Neustart planen.

    Nach Durchführung der Kulturveranstaltung kann ein Antrag über die Landeskulturbehörde gestellt werden. Die Veranstaltung muss jedoch im Voraus registriert werden.

  • Die zweite Komponente ist eine Absicherung für kulturelle Großveranstaltungen mit mehr als 2.000 Besuchern, die ab dem 1. September 2021 stattfinden sollen. Diese eignet sich für Konzerte und Festivals, die lange und intensiv im Voraus geplant werden und dadurch eine entsprechende Planungssicherheit benötigen.

    Für solche Veranstaltungen gibt es eine Ausfallabsicherung. Sollte eine geplante Kulturveranstaltung aus Corona-bedingten Gründen nicht stattfinden, werden Ausfall- oder Verschiebungskosten bezuschusst.

    Die Kulturveranstaltung mit mehr als 2.000 Besuchern muss vor der geplanten Durchführung auf der Online-Plattform der Länder registriert werden. Tritt der Schadensfall ein, kann die Förderung beantragt werden.

Umsetzung

Die Umsetzung des Sonderfonds erfolgt über die Kulturministerien der Länder. Für die Prüfung bzw. Bewilligung der Anträge sind die Kulturbehörden oder andere beauftragte Stellen zuständig.
Die Registrierung der Anträge erfolgt über eine Internetplattform.

Auf diese Weise möchte der Bund der Kulturbranche wieder auf die Beine helfen. Kulturveranstalter und ebenso Besucher hoffen nun, dass es bald wieder mit dem vielfältigen kulturellen Leben in unseren Städten und Gemeinden losgehen kann.

Quelle: PM Bundesministerium der Finanzen

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