Weitere Corona-Hilfen auf den Weg gebracht

Der Koalitionsausschuss hat am Mittwoch (3.2.)aufgrund der anhaltenden Corona-Krise neue finanzielle und steuerliche Hilfen für Familien, Geringverdiener, Unternehmen, Gastronomie und Kultur vereinbart.
Die Ergebnisse im Überblick:
Ein einmaliger Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind – das ist die Hälfte der Zahlung im vergangenen Jahr.
Hartz-IV-Empfänger erhalten ebenso eine einmalige Sonderzahlung von 150 Euro
Umsatzsteuer in der Gastronomie – Bleibt zu hoffen, dass die Gastronomie bald in den Genuss der Verlängerung der Mehrwertsteuerregelung kommt, denn bis Ende Juni 2021 gilt für Speisen in Cafés und Restaurants der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Wegen der anhaltenden Schließung der Restaurants soll der Steuersatz von 7 Prozent bis Ende 2022 zur Anwendung kommen.
Erweiterter Verlustrücktrag
Unternehmern, die pandemiebedingt Verluste erleiden, sollen Unterstützung durch einen erweiterten Verlustrücktrag bekommen. Danach können Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Geplant ist, den Verlustrücktrag zu verdoppeln – auf maximal 10 Mio. EUR beziehungsweise 20 Mio EUR bei einer Zusammenveranlagung.
Der ebenfalls in den Stillstand gezwungene Kulturbereich erhält eine weitere Milliarde Euro. Das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ wird verlängert.
PM Haufe/Tagesschau