Auszahlung der Dezemberhilfe soll jetzt endlich kommen

Nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums vom 2.2. sollen die technischen Voraussetzungen für die reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember („Dezemberhilfe“) jetzt stehen. Damit können die Auszahlungen der Dezemberhilfe durch die Länder ab sofort umgesetzt werden und ab sofort starten.
Die Antragsstellung für die Dezemberhilfe läuft bereits seit dem 22. Dezember 2020; seit dem 5. Januar 2021 fließen bereits Abschlagszahlungen, damit erste Hilfen schnell bei den Betroffenen ankommen. Die Abschlagszahlungen werden stark in Anspruch genommen. Während die Abschlagszahlungen durch die Bundeskasse erfolgen, werden die regulären Auszahlungen für die Dezemberhilfe von den zuständigen Stellen der Länder administriert. Die zuständigen Stellen der Länder finden Sie hier: ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Die Dezemberhilfe richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbständige sowie Vereine und Einrichtungen, die von den für November beschlossenen und auf den Dezember verlängerten Schließungen besonders stark betroffen waren. Um diesen unverzüglich und unbürokratisch helfen zu können, wurden zunächst seit Anfang Januar Abschlagszahlungen gewährt. Die Höhe der Abschlagszahlungen beträgt maximal 50.000 Euro. Ab jetzt läuft auch die reguläre Auszahlung der Hilfen.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember nochmals im Überblick:
Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den für November beschlossenen und auf Dezember verlängerten Schließungen betroffene Unternehmen.
Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Auch für die Dezemberhilfe gelten die Vorgaben des EU-Beihilferechts. Eine FAQ-Liste zu Beihilfefragen finden Sie hier: ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der Antrag erfolgt über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.
Umfassende FAQ und Fragen zur Antragstellung zur November- und Dezemberhilfe finden Sie hier: ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
PM BMWI v. 2.2.21