Novemberhilfe / Dezemberhilfe

Um die wirtschaftlichen Folgen des seit November anhaltenden Lockdowns zu mindern, unterstützt die Bundesregierung nicht nur Unternehmen, Vereine und Einrichtungen, sondern auch Soloselbständige aus der Kultur- und Kreativszene.
Soloselbständige können für den November 2020 bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes als direkte Hilfe erhalten. Anstelle des Vergleichsmonats November 2019 ist es auch möglich, den monatlichen Durchschnittsverdienst 2019 als Bezugsrahmen zugrunde zu legen.
Weitere Informationen zu den „Außerordentlichen Wirtschaftshilfen November“ finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: → Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen
Damit den betroffenen Unternehmen einfach und unbürokratisch geholfen werden kann, wird die Hilfe als einmalige Kostenpauschale je Monat ausbezahlt. Konkret werden mit der November- und der Dezemberhilfe Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus November Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im November Dezember 2020 gewährt.
Bis zu einer Summe in Höhe von 5.000 Euro können Soloselbständige den Antrag direkt stellen. Bei höheren Summen muss ein Steuerberater die Beantragung übernehmen. Außerdem wird die Gruppe der Unternehmen, die von der neuerlichen Schließung direkt und indirekt betroffen sind, großzügig definiert.
Die Antragstellung erfolgt über die → Plattform der Überbrückungshilfe. Anträge für Novemberhilfe bis maximal 1 Million Euro können seit dem 25. November gestellt werden.
Was gilt für Soloselbstständige und junge Unternehmen?
Soloselbstständige haben ein Wahlrecht: sie können alternativ zum Umsatz im November bzw. Dezember 2019 den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Junge Unternehmen, die nach Oktober 2019 gegründet wurden, können als Vergleichsumsatz zwischen dem durchschnittlichen Umsatz im Oktober 2020 oder dem durchschnittlichen Monatsumsatz seit Gründung wählen. (bmf)