Neue CORONA Regeln – Der Fahrplan bis Weihnachten

Wir alle hätten zu gerne einen Fahrplan für wenigstens ein Quartal im Voraus, um planen zu können. Doch die unsichere Entwicklung der Pandemie und die Regeln des neuen Infektionsschutzgesetzes zwingen uns, vorerst weiter nur auf Sicht zu planen.
Wer als Unternehmer oder als Eltern die neuen Beschlüsse und Empfehlungen der Bund-Länderkommission zur Kenntnis nimmt, kann weder in der Advents- noch in der Weihnachtszeit in Stimmung kommen. Erstens gilt alles wieder ab sofort und organisatorische Änderungen, begrenzte Kundenzahlen im Handel, komplizierte Anträge auf Novemberhilfen oder die unübersichtliche Situation in den Schulen, um nur einige Punkte zu nennen, nerven alle.

Hier die neuen Beschlüsse im Überblick

Weihnachten und Silvester:
Vom 23. Dezember bis längstens 1. Januar – Treffen „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ mit höchstens zehn Personen, Kinder bis 14 Jahren zählen nicht. Keine Einschränkung für die Zahl der Hausstände

Böller und Raketen:
Organisiertes Feuerwerk in Straßen und auf öffentlich Plätzen ist verboten.
Darüber hinaus werden die Bürger gebeten, auf Feuerwerk zu verzichten und wenn nicht darauf verzichtet wird auf Mindestabstände zu achten.

Teil-Lockdown:
Die aktuellen Regelungen mit der Schließung von Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden zunächst bis zum 20. Dezember beibehalten. Der Groß- und Einzelhandel bleibt mit einer erweiterten Maskenpflicht vor den Geschäften und auf deren Parkplätzen geöffnet. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Größere Geschäfte und Supermärkte größer 800 qm dürfen auf der zusätzlichen Fläche höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter reinlassen.

Kontaktbeschränkungen:
Privat dürfen bis auf Weiteres nur maximal 5 Personen aus max. zwei Haushalten, Kinder bis 14 Jahren nicht mitgerechnet, zusammenkommen.

Maskenpflicht besteht in allen öffentlich zugänglichen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und in den von den örtlichen Behörden ausgewiesenen Straßen und Plätzen

Betriebsurlaub:
Arbeitgeber werden „dringend gebeten“ Betriebsferien anzuordnen und Homeoffice-Lösungen zu schaffen.

Schulen und Kitas:
Die Weihnachtsferien werden auf den 19. Dezember vorgezogen (Bremen und Thüringen behalten sich vor, abweichende Regelungen zu treffen).
Kinderbetreuung und Schulbetrieb bleiben grundsätzlich weiter wie bisher erhalten. Präsenzunterricht an Schulen wird „weiterhin höchste Priorität“ eingeräumt. Für Regionen mit einem Inzidenzwert größer 200 sind weitergehende Maßnahmen ab Jahrgangsstufe 8 individuell je nach Schule umzusetzen, wie beispielsweise Hybrid- oder Wechselunterricht, Schnelltests zur Erkennung von Infektionsverläufen, Maskenpflicht ab der 7. Klasse, 5-tägige Quarantänepflicht für Mitschüler bei Infektion eines Schülers

Schutz für Pflegebedürftige:
Für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen wird es ab dem 1. Dezember mindestens 30 Schnelltests pro Monat geben.

Quarantäne:
Die häusliche Quarantäne wird für den Regelfall von bisher 14 Tage auf 10 Tage verkürzt, wenn ein Antigen-Schnelltest negativ ausfällt.

Novemberhilfen:
Die für den Teil-Lockdown beschlossenen Novemberhilfen sollen im Dezember fortgeführt werden. Das hieße Erstattung bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats Dezember 2019 aus Steuergeldern. Für die besonders betroffenen Bereiche Kultur, Veranstaltungen, Soloselbstständige und Touristik, die Reisebranche soll die Überbrückungshilfe III erweitert werden.

Sozialgarantie 2021:
Nach Zusage des Bundes sollen die Beiträge an Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung „bei maximal 40 Prozent“ stabilisiert werden.

Weitere Planung:
Es ist vorerst davon auszugehen, dass bis Anfang Januar die Regeln so bleiben. Nur wenn sich bis 20. Dezember, dem kommenden Termin der Bund-Länderkommission die Infektionszahlen deutlich wie verbessern, kann es zu Veränderungen kommen.

Lesen Sie hier die Beschlussvorlage von Bund und Länder im Original: Beschlussvorlage von Bund und Länder