Corona Gipfel am 15.10.2020 – Das haben Bund und Länder vereinbart

Bis in die Nacht hinein berieten die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Merkel. Am Ende hat man ein Ergebnis, das man schon hätte vorher ahnen können, ein politischer Wettbewerb um die härtesten und die liberalsten Einschränkungen und wenig Einigkeit. Die Ministerpräsidenten und unsere Regierungschefin sind verfassungsrechtlich kein Beschlussorgan. Deshalb müssen die Entscheidungen von jedem Bundesland in entsprechenden Verordnungen festgelegt werden. Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen hielten bereits in Protokollerklärungen Vorbehalte gegen die Regeln zu Feiern fest.

Die wenigen Beschlüsse im Überblick

Die Ministerpräsidenten einigten sich mit Bundeskanzlerin Angela Merkel darauf, in Hotspots mit vielen Ansteckungen die Maskenpflicht zu verschärfen und Feiern noch stärker einzuschränken. Zudem soll künftig schneller auf regionale Ausbruchsgeschehen reagiert werden. Bereits bei 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche sollen Maßnahmen erfolgen. Liegt die sogenannte Inzidenz bei 50, sollen noch einmal schärfere Einschränkungen gelten. Die Beschlüsse im Überblick.

Maskenpflicht

In Regionen mit mehr als 35 Ansteckungen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen wird der Mund-Nasen-Schutz auch im öffentlichen Raum gelten, wenn Menschen eng oder dicht gedrängt beisammen sind. Liegt der Inzidenzwert bei mehr als 50 könnte es eine weitere Ausweitung der Maskenpflicht geben. Zur Zeit gilt die Maskenpflicht bundesweit in Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und in verschiedenen Risiko-Zonen auch für Straßen, öffentliche Gebäude und am Arbeitsplatz.

Sperrstunde

Bei Inzidenzwerten von mehr als 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner sollen Gemeinden bzw. Betroffene Landkreise Sperrstunden für Restaurants, Bars und Kneipen geben. Liegt der Wert über 50, soll die Sperrstunde verbindlich ab 23 Uhr gelten. Eng verbunden mit den Sperrstunden ist dann das Verkaufsverbot für Alkohol. In mehreren Hotspots, darunter Berlin und Frankfurt am Main ist diese Regelung bereits getroffen.

Feiern und Veranstaltungen

Die Teilnehmerzahl von Feiern wird deutlich beschränkt. Sie ist der Hauptgrund für die ansteigenden Infektionszahlen. Für cdie neuen Regeln werden auch die jeweiligen Inzidenzwerte zugrundegelegt. Bei einem Wert von mehr ab 35 sollen max. 25 Teilnehmer in öffentlichen und max 15 in privaten Räumen zusammenkommen dürfen. Liegt der Wert bei und über 50 Ansteckungen. werden zu Feiern sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum nur noch zehn Personen erlaubt sein, wobei im privaten Raum nur Personen aus zwei Haushalten zugelassen sind. Öffentliche Veranstaltungen sollen auf 100 Teilnehmer begrenzt werden. Ausnahmen kann es nur geben, wenn mit dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept abgestimmt wird.

Beherbergungsverbot

Wie aktuell bekannt wurde, wurde das ursprünglich beabsichtigte Beherbergungsverbot gerichtlich gekippt.