Maßnahmen der Bundesregierung bis mindestens 3.Mai 2020

Diese Unternehmen dürfen öffnen
- Apotheken, therapeutische Praxen, Sanitätshäuser, Drogerien
- Banken
- Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler bei Beachtung von Hygieneauflagen
- Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche bei Beachtung von Hygieneauflagen
- Handwerksbetriebe, Bau- und Gartenbaubedarfsmärkte
- Poststellen
- Reinigungen
- Supermärkte, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Tierfachmärkte
- Tankstellen
- Waschsalons
- Zeitungsverkauf (Kiosk)
Diese Bereiche bleiben geschlossen
- Bars, Clubs, Diskos, Kneipen
- Bordelle
- Friseure
- Museen, Messen, Freizeit- und Tierparks
- Restaurants (Ausnahme Außer-Haus-Verkauf bei Verzehr in mind. 50 m Entfernung
- Schulen und Kitas
- Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen
- Spielplätze, Sportanlagen, Schwimmbäder, Fitnessstudios
- Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kinos
Verboten bleiben
- Übernachtungen in Hotels und Pensionen zu touristischen Zwecken
- Treffen in Sporteinrichtungen und Vereinen, Angebote von Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
- Busreisen, Urlaubsreisen
- Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften
- Großveranstaltungen bis 31.8.2020
Einschränkungen gibt es für
- Besuch in Krankenhäusern und Pflegeheimen
- Grenzübertritte sind nur für Berufspendler, Liefer- und Berufsfahrer möglich