Maßnahmen der Bundesregierung bis mindestens 3.Mai 2020

Diese Unternehmen dürfen öffnen

  • Apotheken, therapeutische Praxen, Sanitätshäuser, Drogerien
  • Banken
  • Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler bei Beachtung von Hygieneauflagen
  • Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche bei Beachtung von Hygieneauflagen
  • Handwerksbetriebe, Bau- und Gartenbaubedarfsmärkte
  • Poststellen
  • Reinigungen
  • Supermärkte, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Tierfachmärkte
  • Tankstellen
  • Waschsalons
  • Zeitungsverkauf (Kiosk)

 

Diese Bereiche bleiben geschlossen

  • Bars, Clubs, Diskos, Kneipen
  • Bordelle
  • Friseure
  • Museen, Messen, Freizeit- und Tierparks
  • Restaurants (Ausnahme Außer-Haus-Verkauf bei Verzehr in mind. 50 m Entfernung
  • Schulen und Kitas
  • Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen
  • Spielplätze, Sportanlagen, Schwimmbäder, Fitnessstudios
  • Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kinos

 

Verboten bleiben

  • Übernachtungen in Hotels und Pensionen zu touristischen Zwecken
  • Treffen in Sporteinrichtungen und Vereinen, Angebote von Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
  • Busreisen, Urlaubsreisen
  • Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften
  • Großveranstaltungen bis 31.8.2020

 

Einschränkungen gibt es für

  • Besuch in Krankenhäusern und Pflegeheimen
  • Grenzübertritte sind nur für Berufspendler, Liefer- und Berufsfahrer möglich