Wer kann Insolvenzgeld erhalten?

Eine Insolvenz tritt ein, wenn ein Arbeitgeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr oder nicht mehr vollständig nachkommen kann. In diesem Fall zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Ersatz für das fehlende Entgelt (Insolvenzgeld). Insolvenzgeld wird einmalig für die letzten drei Monate vor Eintreten der Insolvenz gezahlt.

Nur Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und so genannte „Dritte“ können Anspruch auf Insolvenzgeld erheben. Ansprüche von Dritten ergeben sich zum Beispiel aus Unterhaltsansprüchen oder Ansprüchen wegen vorgeleistetem Arbeitslosengeld II. Auch juristische Personen (zum Beispiel ein Verein oder eine GmbH) können, etwa im Rahmen einer Pfändung, Anspruch erheben.

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