Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit kann ein Instrument sein, um bei vorübergehendem Arbeitsausfall (v. a. Entfall von Aufträgen) Kündigungen zu vermeiden. Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen, Leiharbeitnehmer sind künftig eingeschlossen und es müssen nur 10 % der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen.
Zuständig für diese Leistung ist in Deutschland die Bundesagentur für Arbeit.

So beantragen Sie Kurzarbeitergeld

Das Video auf der Seite der Arbeitsagentur erklärt Ihnen als Arbeitgeber im ersten Teil, in welchen Fällen Ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld erhalten können. Im zweiten Teil erfahren Sie, wie Sie Kurzarbeitergeld anzeigen sowie beantragen können und wie die Leistung berechnet wird.

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video

Aktuell

Aufgrund der Coronakrise hat die Bundesregierung den Zugang zu Kurzarbeit erleichtert. Über den aktuellen Stand informiert die Agentur für Arbeit über ihren Newsbereich unter Corona-Virus.

Informationen für Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld: 
https://www.arbeitsagentur.de/content/1478878994646

Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800 45555 20

Antragsformular zum Kurzarbeitergeld:
https://portale.taxplanet.de/covid-19/downloads/Anzeige-ueber-Arbeitsausfall.pdf

Kurzarbeitergeld-Rechner:
https://www.nettolohn.de/rechner/kurzarbeitergeld.html